Josephinismus
Der sogenannte J., benannt nach Ks. Joseph II., (geb. 1741, Mitregent Maria Theresias seit 1765, Alleinherrscher 1780–1790), wird gemeinhin als Spielart der kath. →Aufklärung in Österreich umschrieben. Seine Periodisierung ist strittig, zumal “josephinische” Politik im Sinne eines verschärften Staatskirchentums v. Staatskanzler Kaunitz bereits um 1760 eingeleitet wurde. Die auf dem Höhepunkt des aufgeklärten →Absolutismus unter Joseph II. schroff in Erscheinung tretende Strömung konnte sich ungeachtet des pol. Scheiterns des genialischen Habsburgers über den Nachmärz hinaus behaupten u. ist in mannigfacher Verästelung bis in die Gegenwart spürbar geblieben.
Strittig ist bis heute auch die Definition des J., insbesondere unter dem Gesichtspunkt seiner Bedeutung für die östl. Landesteile der Habsburgermonarchie. Hier scheidet die v. einigen Autoren vertretene engere kirchenpol. Begriffsbestimmung aus, da sie auf den ostkirchlichen Bereich SOEs, der v. den säkularen Ausprägungen des J. stärker beeinflusst wurde, kaum anwendbar ist. Daher stand für die Vertreter einer breiteren Definition sowohl die staats- u. sozialpolitische als auch die im weitesten Sinne ideengeschichtliche Erscheinungsform des J. im Vordergrund. Zweifelsohne ist in Österreich unter allen europ. Staaten der energischste Versuch einer Reform vor der Frz. Revolution unternommen worden. Die ethisch-reformerisch begründete staatspol. Komponente des J. ist für den Donau-Karpatenraum – namentlich für die südöstl. Territorien der Monarchie u. die ethnogr. mit ihnen verwandten u. über sie hinausgreifenden Randgebiete – v. großer Bedeutung gewesen. Von dieser Erscheinungsform des J. sind tiefgreifende gesellschafts- u. nationsbildende Wirkungen auf SOE ausgegangen. Soweit aus seinen eigenen Äußerungen geschlossen werden kann, ging es Joseph II. darum, die konfessionellen, soz. u. pol. Verwerfungen innerhalb der Monarchie zu mildern u. die bunt gemischten ethn. Elemente unter dem Dach einer Art “Staatsnation” (mit dt. Verwaltungs- u. Verkehrssprache) zusammenzufassen, ohne die Besonderheit der einzelnen Völkerschaften in Sprache, Sitte usw. anzutasten.
Den zunehmend mit Josephinern durchsetzten Wiener Regierungsstellen war daran gelegen, den Einfluss der Kath. Kirche zurückzudrängen, die relig. Toleranz durchzusetzen u. eine rationelle, v. ständischen Schranken befreite, mit ihren Impulsen bis in die pol. bis dahin “mediatisierten” unteren Bevölkerungsschichten durchdringende, um die mentale “Erzügelung” der Untertanen bemühte Staatsverwaltung aufzubauen. Sie leiteten den Aufbau eines Volksbildungswesens u. die Pflege der Landessprachen auch bei Ukrainern, Kroaten u. Slowenen, Serben u. Rumänen ein u. gaben damit den Anstoß zur Entstehung bürgerlicher Schichten (→Bürgertum) u., unwillentlich, zur nationalkulturellen Bewusstwerdung dieser Völker. Nicht weniger folgenreich waren die namentlich gegen den Widerstand der ung. Komitatsversammlungen ins Werk gesetzten sozialpol. Maßnahmen der josephinischen zivilen u. militärischen Zentralbehörden: Aufhebung der Erbuntertänigkeit (→Bauernbefreiung), Besteuerung des Adels, Einbeziehung auch der Rumänen in die der Feudalität entzogene Militärgrenze, Herstellung soz. Mobilität usw., – Reformen, die allmählich zur rechtlichen Gleichstellung auch der unteren Schichten u. zu deren Integration in die werdenden Nationen führten.
In dem vorliegenden Zusammenhang erscheint der J. somit als eine Richtung des pol.-philosophischen Denkens u. der staatsmännischen Praxis, die den zentralisierten, einheitlichen Rechts- u. Obrigkeitsstaat unter den widersprüchlichen ethn., soz. u. religiös-kulturellen Bedingungen SOEs anstrebte u. dadurch mittelbar zur ges. Entfaltung u. zur →Nationsbildung schließlich auch der Völker des orth. Bereichs der Monarchie beitrug.
Quellen:
- Der Josephinismus. Ausgewählte Quellen zur Geschichte der theresianisch-josephinischen Reformen. Hg. H. Klueting. Darmstadt 1995
- F. Maass, Der Josephinismus. Quellen zu seiner Geschichte in Österreich 1760–1850. 5 Bde. Wien, München 1951–1961.
Literatur. (a. →Absolutismus, Aufgeklärter A.):
- D. Beales, Joseph II. Bd. 2: Against the World, 1780–1790. New York 2009
- Josephinismus als Aufgeklärter Absolutismus. Hg. H. Reinalter. Wienu. a. 2008
- Josephinismus – eine Bilanz. Échecs et réussites du Joséphisme. Hgg. W. Schmale/R.Zedinger/J. Mondot. Bochum 2008
- J. Bérenger, Joseph II., serviteur de l’État. Paris 2007
- A.Szántay, Regionalpolitik im alten Europa. Die Verwaltungsreformen Joseph II. in Ungarn, in derLombardei u. in den österreichischen Niederlanden 1785–1790. Budapest 2005
- H. Klueting, Der Josephinismus. Darmstadt 2000
- Der Josephinismus. Bedeutung. Einflüsse u. Wirkungen. Hg.H. Reinalter. Frankfurt/M. u. a. 1993
- A. Schaser, Josephinische Reformen u. sozialer Wandelin Siebenbürgen. Die Bedeutung des Konzivilitätsreskriptes für Hermannstadt. Stuttgart 1989
- E.Josupreit-Neitzel, Die Reformen Josephs II. in Siebenbürgen. München 1986
- L. Hajdu, II.József igazgatási reformajai Magyarországon. Budapest 1982
- M. Bernath, Habsburg u. die Anfängeder rumänischen Nationsbildung. Leiden 1972
- H. Rieser, Der Geist des Josephinismus u.sein Fortleben. Der Kampf der Kirche um ihre Freiheit. Wien 1963
- E. Winter, Der Josefinismus.Die Geschichte des österreichischen Reformkatholizismus 1740–1848. Berlin 21962
- O. Sashegyi,Zensur u. Geistesfreiheit unter Joseph II. Budapest 1948
- P. von Mitrofanov, Joseph II. Seinepolitische u. kulturelle Tätigkeit. 2 Bde. Wien u. a. 1910.
