Zeitabschnitte im engeren SOE keine besondere Rolle. Ausgenommen Byzanz u. das erste →Bulgarische Reich, wo sich seit dem 9. Jh. eine Aristokratie herauszuformen beginnt, setzt dieser Prozess in den Balkanländern erst im späten MA bzw. in der FNZ ein (→Feudalismus [Byzanz u. ma. Balkan]). Gleichzeitig werden die freien bäuerlichen Gemeinden (→Dorf, Dorfgemeinschaft) zurückgedrängt oder hören zu bestehen auf. Die Ausbreitung des Osm. Reichs hatte gewaltige ges. Umschichtungen zur Folge. Eine davon war der Untergang der um Teil erst jüngst entstandenen adeligen Schichten. Der Hochadel wurde völlig eliminiert, roße Teile des niederen A. traten in die Armee der osm. Herren ein, wo sie als →Spahis ald islamisiert wurden (a. →Islamisierung). Die meisten Balkanvölker wurden damit ihrer oz. u. pol. Eliten beraubt mit Ausnahme der gr. →Phanarioten, der rum. →Bojaren u. des .s in Zivilkroatien. Die meisten Experten sind sich darin einig, dass im Rahmen des Osm. eichs v. einem eigtl. A. analog zu dem in West- u. Zentraleuropa nicht die Rede sein kann vgl. aber →Feudalismus [Osm. Reich] zu adelsähnlichen Strukturen bei musl. Albanern . →Bosniaken). So spielte eigentlich nur in den lediglich indirekt osm. beherrschten rum. ebieten (→Donaufürstentümer) der A. v. der FNZ bis zum 2. Wk. kontinuierlich eine esellschaftsformende Rolle.
Die Einwanderung der Slaven im 6./7. Jh. (→Slavische Landnahme) wirkte sich nachhaltig auf die soz. Struktur des Byz. Reichs aus: Die alte Aristokratie des späten Röm. Reichs mit ihren umfangreichen Gütern u. zahlreichen →Kolonen verschwand; sie verlor durch die slavische Landnahme ihre ökon. Basis. In den folgenden etwa drei Jahrhunderten sollte der Kleingrundbesitz v. Bauern u. Stratioten (Wehrbauern, Soldaten) die Grundlage einer soz. relativ homogenen byz. Gesellschaft bilden. Seit dem 9. Jh. beginnt sich wieder eine grundbesitzende adelige Schicht auszuformen. Diese Schicht v. „Mächtigen“, die sich aus den obersten Rängen der Themenorganisation (→Themen) sowie aus den städtischen Spitzenbeamten u. hohen kirchl. Amtsträgern rekrutierte, konnte bereits im 10. Jh. ihre Güter auf Kosten der Kleinbauern, die bald in den Status v. wirt. abhängigen →Paröken sanken, rasch ausdehnen. Dieser Prozess trug entscheidend zur inneren Aushöhlung des Staates u. zu seinem vorübergehenden Verschwinden (1204–1261) bei (→Kreuzzüge). Nach seiner Wiedererrichtung erhielt die Aristokratie einen anderen Charakter. Kaiserliche, vorerst nicht erbliche Schenkungen (→Pronoia) an Land u. Paröken verpflichteten den Adeligen, Soldaten für die ksl. Armee auszurüsten. Aber die Entwicklung hin zum Eigentum konnte nicht verhindert werden. Dies führte langfristig zum Durchbrechen der staatl. Finanzhoheit, die im ausdrücklichen Verzicht auf bestimmte Steuern bei der Landvergabe mündete. Im Unterschied jedoch vom A. in Zentral- u. Westeuropa konnte der byz. offenbar keine lokalen Jurisdiktionsgewalten aufbauen, so dass die Abhängigkeit der Paröken auf eine ökon. begrenzt blieb.
Unter den sich ansiedelnden u. sehr langsam sich formierenden südslav. Gesellschaften dauerte es einige Jahrhunderte, bis sich aus ihrer Mitte adelige Schichten herauskristallisierten. Einzig unter den slav.-bulg. Stämmen wurde die Entwicklung dadurch wesentlich beschleunigt, dass sich die turkotatarische (→protobulgarische) Herrscherschicht (der Chan u. die adeligen „Boilen“ oder „Bagainen“ – die späteren slav. „Bojaren“) seit dem 8./9. Jh. auf Kosten der freien slav. Dorfgemeinden Territorialherrschaften zu errichten vermochten.
Was die Serben anbelangt, so werden für das 10. Jh. erstmals „Archonten“ (Fürsten; →Archon) an der Spitze einzelner vom Byz. Reich unabhängig werdender Teilgebiete erwähnt. Im 11. Jh. wird über eine Art Vasalleneid zw. Fürsten u. Adeligen berichtet. So scheint bereits in der Anfangsphase des spätma. serb. Feudalstaats (→Serb. Reich) eine adelige Schicht vorhanden gewesen zu sein, auf die sich die Zentralmacht hinsichtlich adm. u. militärischer Dienste stützen konnte. Sowohl der hohe als auch der niedere A. verfügte in Form der „Baština“ ein unbeschränktes u. erbliches Eigentums- u. Herrschaftsrecht über Güter mit hörigen Untertanen.
Über die Geschichte wie auch die Herkunft des kroat. A.s hat sich ein bis in die Gegenwart andauernder polemischer Diskurs zw. Historikern entfaltet. Ljudmil Hauptmann hat dieser Diskussion durch seine Theorie, die kroat. adelige Führungsschicht sei möglicherweise iranischen Ursprungs u. habe in der Phase nach der Ansiedlung auf dem Balkan auch über die Alpenslaven (Slowenen) geherrscht, entscheidenden Zündstoff verliehen. Die heutige kroat. Geschichtswissenschaft geht davon aus, dass sich eine adelige Schicht erst seit dem 11./12. Jh. auszubilden begann. Ursprünglich auf einen engen Bereich zw. Neretva u. Gvozd begrenzt, weitete sich der Einflussbereich des A. zw. dem 12. u. 15. Jh. auf alle kroat. Gebiete zw. Drau u. Adria aus. In dieser Zeit differenzierte sich der A. auch in einen höheren u. einen niederen aus; seine Strukturen als Stand (→Stände) stehen angesichts der staatsrechtl. Bindung u. familiärer Beziehungen des höheren A. im engen Zusammenhang mit den Strukturen des A. im engeren histor. Ungarn (→Adel [Ungarn]). Zu Beginn des 16. Jh.s standen etwa 850 bis 950 adelige Grundeigentümerfamilien 25.000 bis 30.000 abhängigen Bauernfamilien gegenüber. In den →Türkenkriegen verlor der kroat. A. in der sich ausbildenden →Militärgrenze jegliche Machtbasis. Die Ausdifferenzierung des A. wird gegen Ende des 16. Jh.s durch das Entstehen einer verarmten bauernadeligen Schicht, die zu Beginn des 19. Jh.s über 2.000 Familien umfasst (v. a. in der Mikroregion Turopolje: südl. v. Zagreb zw. Save im O u. Kupa im S: Plemenita općina Turopolje), abgeschlossen.
Während sich unter der alb. Bev. zw. dem 12. u. 14. Jh. ein A. ausbildet (vgl. →Albaner), sind in den Fürstentümern Moldau u. Walachei Anfänge einer analogen Entwicklung erst im 14. Jh., belegt. In der →Walachei entwickelte sich die adelige Bojarenschicht offenbar aus den Dorfkonföderationen (→Dorf, Dorfgemeinschaft) heraus: Über im einzelnen nicht nachvollziehbare Prozesse wandelten sich einige Dorfvorstände in Bojaren, die lediglich im Auftrag des →Vojvoden die Abgaben einhoben, u. schließlich in Feudalherrn. In der →Moldau entwickelte sich die Bojarenschicht aus der Notwendigkeit heraus, das nach der Vertreibung der →Tataren verwüstete Land wiederzubesiedeln. Der mold. Vojvode übertrug mit dem Recht, Dörfer wiederzubesiedeln, einzelnen Großen auch das Recht auf territoriale Herrschaft über diese Dörfer. Um etwa 1600 war die territoriale Basis der Bojaren, das heißt die Herrschaft über ehemals unabhängige Dorfgemeinschaften, bereits stark ausgebildet. Die Bojaren waren Mitglieder der untergeordneten Dorfgemeinschaften u. übten gleichzeitig auch die Herrschaft über sie aus. Aus dem davon abgeleiteten Recht, Land der Dorfgemeinschaft zu roden u. zu kultivieren, gelang es den Bojaren zum Teil, riesige Allodialwirtschaften aufzubauen, die über erzwungene Robotleistungen der Dorfgemeinde bearbeitet wurden. Die Güter der mächtigsten Bojaren umfassten zw. 200 u. 300 Dörfer. Neben dieser starken Bojarenelite konnte sich nie eine ernsthafte politische Konkurrenz entfalten. So gelang es ihr, alle zaghaften Versuche einer Agrarreform überstehend, bis nach 1918 u. weitgehend bis zum 2. Wk. Land u. Bauern zu beherrschen (→Bauernbefreiung; →Bodenreformen).
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