Absolutismus, Aufgeklärter Absolutismus
Erst im 19. Jh. eingebürgerter Epochenbegriff für die sich Ende des 16., Anfang des 17. Jh.s herausbildende Regierungsform der Monarchie, in der dem Herrscher eine unumschränkte Machtfülle in Gesetzgebung u. Verwaltung zukommt u. die Ausübung seiner Herrschaft nicht durch Mitwirkungs- u. Kontrollbefugnisse anderer Organe (wie z. B. der →Stände) eingeschränkt wird. Die v. Jean Bodin in Frankreich, Thomas Hobbes in England u. Hugo Grotius in Holland entwickelten Lehren v. der Staatssouveränität, der Staatsräson (Macchiavelli) u. den absoluten Rechten des Herrschers bewirkten im allgemeinen eine Zentralisierung u. Bürokratisierung des Territorialstaates unter allmählicher Beseitigung der partikularistischen Macht der Stände (→Adel [Ungarn] u. Klerus).
Für SOE sind in den Ländern, die zeitweise oder kontinuierlich zur →Habsburgermonarchie gehörten, zwei besondere Varianten des A. wirksam geworden, der konfessionelle A. des 17. u. der aufgeklärte A. des 18. Jh.s. Das v. Ks. Ferdinand II. um 1600 entwickelte System des konf. A. befreite die habs. Zentralgewalt aus ihrer reformationsbedingten Patt-Situation mit den – beinahe ausschließlich prot. gewordenen – Ständen. Die ab 1620 systematisch in die pol. Praxis (nach der Schlacht auf dem Weißen Berg zuerst in Böhmen, dann in den österr. Erbländern, zuletzt – jedoch nur sehr eingeschränkt – in →Ungarn) umgesetzte Auffassung, dass den Protestanten keine öffentlichen Rechte zustehen, wurde noch durch die theokratische Leitlinie unterstrichen, der zufolge die Protestanten nach Möglichkeit überhaupt keinen Platz in der Gesellschaft haben sollten. →Häresie wurde mit unzulässiger pol. Opposition gleichgesetzt, Katholizismus mit pol. Loyalität. Als pol. Grundeinstellung des Wiener Hofes setzte sich das Prinzip durch, dass relig. Einheit als Garant der pol. Einheit überall der Vorrang einzuräumen war. Träger des neuen Systems waren Klerus u. kath. Adel. Eines der wirksamsten u. daher am häufigsten praktizierten Mittel, Land für Land in dieses System einzubeziehen, war die Besetzung möglichst vieler Schlüsselpositionen des öffentlichen Lebens mit ausgewählten Vertrauenspersonen des Herrschers. Angesichts tiefgreifender, das ganze 17. Jh. dominierender Strukturmängel in der Staatsverwaltung, im Finanz- u. Steuersystem u. dadurch bedingt auch im Heerwesen, ist in der Habsburgermonarchie allerdings nur eine abgeschwächte Variante des A. zur Geltung gekommen. In diesem fragilen u. fragmentierten, bis zur →Pragmatischen Sanktion stets v. dynastischen Teilungen bedrohten u. dennoch nur durch die Dynastie zusammengehaltenem Konglomerat einzelner, kaum einander angeglichener Länder ist auch der konf. A. in manchen Lebensbereichen u. einzelnen Landesteilen eher ein Programm geblieben, als dass er tatsächlich flächendeckend in strukturverändernde Politik umgesetzt wurde, wie v. a. das Beispiel Ungarn u. der gescheiterte Versuch seines „Einrichtungswerkes“ v. 1689 zeigen. Augenscheinlich war der konf. A. kulturell erfolgreicher. Denn er hat sich im Verlauf des 17. Jh.s mit der Kultur des Barock als seine geistige wie architektonisch äußerst wirkungsvolle Erscheinungsform zu einer unauflösbaren Einheit verbunden, die weiten Teilen der Donaumonarchie erstmals eine unverwechselbare, vielfach bis heute sichtbare Identität verliehen hat.
Hinter der glänzenden Fassade österr. Barockkultur verbargen sich die bereits angesprochenen strukturellen Schwächen, die sich in der Existenzkrise der Monarchie im Österreichischen Erbfolgekrieg offenbarten. Mit den Reformen Maria Theresias u. Josephs II. (→Josephinismus) wurde das pol. System des konf. durch das des aufgeklärten A. abgelöst. Beide Herrscher suchten ihre Allianz mit der Kirche, dem Adel u. der Intelligenz aufrecht zu erhalten, dieser jedoch eine neue Stoßrichtung zu geben. An die Stelle konservativ-universalistischer Werte traten immer mehr solche aufgeklärt-rationalistischer Prägung. Durch die Realisierung der v. Merkantilisten, Physiokraten, Kameralisten u. Naturrechtsvertretern artikulierten Zielvorstellungen suchte der Herrscher den allgemeinen Wohlstand des Volkes zu erreichen u. verstand sich hierbei als erster Diener des v. ihm repräsentierten Staates. Der Spannungsbogen reichte nunmehr vom Toleranzpatent, das die Religionsfreiheit begründete, bis zum Versuch Josephs II., den Katholizismus als erstrangiges geistiges u. soziales Kohäsionselement der Dynastie u. Monarchie in reformierter, verstaatlichter Gestalt zu bewahren, um es mit den effizienzbedachten rationalistischen Strömungen seiner Zeit zu verbinden. Paternalismus als Grundelement des aufgeklärten A. u. Josephinismus als dessen spezifische Variante haben sich vielerorts zu einer geistigen Grundhaltung verfestigt u. die Habsburgermonarchie überdauert.
Literatur: (a. →Josephinismus):
- Gy. Képes, Az abszolút monarchia. Budapest 2011; Adel u. Politik in der Habsburgermonarchie u. den Nachbarländern zwischen Absolutismus u. Demokratie. Hg. T. Tönsmeyer. München 201
- Einrichtungswerk des Königreichs Ungarn (1688–1690). Hgg. J. Kalmár/J. Varga. Stuttgart 2010; Josephinismus als aufgeklärter Absolutismus. Hg. H. Reinalter. Wien u. a. 200
- Die Habsburgermonarchie 1620 bis 1740: Leistungen u. Grenzen des Absolutismusparadigmas. Hgg. P. Mat’a/Th. Winkelbauer. Stuttgart 200
- Crown, Church and Estates. Central European Politics in the Sixteenth and Seventeenth Centuries. Hg. R.J.W. Evans. London 199
- L. Bodi, Zur Problematik des Reformabsolutismus in der Habsburgermonarchie, Das achtzehnte Jahrhundert 16/2 (1992), 153–17
- Enligthened Absolutism. Reform and Reformers in Later Eighteenth-Century Europe. Hg. H.M. Scott. London 1990
- Österreich im Europa der Aufklärung. Kontinuität u. Zäsur in Europa zur Zeit Maria Theresias u. Josephs II. 2 Bde. Hg. R.G. Plaschka. Wien 198
- Österreich im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus. Hg. E. Zöllner. Wien 1983.
